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GG  
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Öffentliches RechtVerfassungsrecht

Staatsrecht II: Grundrechte

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Quelle: BMJ
Import:
LexMea

Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten

Zentrale Übersicht über die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen: Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streit, Verfassungsbeschwerde, abstrakte sowie konkrete Normenkontrolle.

 

Die verwendete Terminologie der einzelnen Prüfungspunkte unterscheidet sich in der Literatur teilweise (daher die Zusätze in der Klammer). 

Einigkeit besteht jedoch darüber, dass stets gefragt wird:

  • Ist das BVerfG als Gericht zuständig?
  • Wer kann Rechtsschutz ersuchen?
  • Was kann dem Gericht zur Untersuchung vorgelegt werden?
  • Warum wendet sich die Partei an das BVerfG?
  • Besteht aus anderen Gründen kein Rechtsschutzbedürfnis?
  • Wurde die erforderliche Form eingehalten?
  • Wurde die ggf. erforderliche Frist eingehalten?

 

 

Organstreit-verfahren

Bund-Länder-Streit

Verfassungs-beschwerde

Abstrakte Normenkontrolle

Konkrete Normenkontrolle

Zuständigkeit

Zuständigkeit

Zuständigkeit

Zuständigkeit

Zuständigkeit

Zuständigkeit

Wer?

Partei-fähigkeit

 

(teilw. auch: Beteiligten-fähigkeit)

Partei-fähigkeit

 

(teilw. auch: Beteiligten-fähigkeit)

Beschwerde-fähigkeit

(teilw. auch: Beschwerde-berechtigung)

Antrags-berechtigung

Vorlage-berechtigung

Prozess-fähigkeit

 

(teilw. auch Verfahrensfähigkeit)

Was?

Antrags-gegenstand

 

(teilw. auch: Streitgegenstand)

Antrags-gegenstand

Beschwerde-gegenstand

Antrags-gegenstand

Vorlage-gegenstand

Warum?

Antrags-befugnis

Antrags-befugnis

Beschwerde-befugnis

Antrags-befugnis

 

(teilw. auch: Antragsgrund)

Vorlage-befugnis

 

(teilw. auch: Vorlagegrund)

Rechtsschutz-bedürfnis

ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis

ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis

Rechtsweg-erschöpfung

+  ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis

Objektives Klarstellungs-interesse

 

Entscheidungs-erheblichkeit

 

Form

§ 23 I,

§ 64 II BVerfGG

§ 23 I,

§§ 69, 64 II BVerfGG

§ 23 I,

§ 92

BVerfGG

§ 23 I

BVerfGG

§ 23 I,

§ 80 II

BVerfGG

Frist

§ 64 III BVerfGG

§§ 69, 64 III BVerfGG

§ 93 I, III BVerfGG

Keine

Keine

 

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