GebG NRW Gebührengesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes.
Quelle: Justizportal NRW
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