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GebG NRW  
Gebührengesetz NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes.
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