FinaRisikoV Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Die Bundesanstalt kann für ein Kreditinstitut oder eine Gruppe im Einzelfall eine erhöhte Meldefrequenz anordnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Quelle: BMJ
Import: