Suche

EUZBLG  
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Öffentliches RechtVerfassungsrecht

Staatsrecht III: Int. Bezüge des GG

In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken die Länder durch den Bundesrat mit.
Quelle: BMJ
Import: