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EU-Kartellverfahrensverordnung  
Verordnung (EG) Nr. 1/2003

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtWettbewerbsrecht

Kartellrecht

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenin Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Mai 2004.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Quelle: EURLEX
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