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ErbStDV  
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 2666;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


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Standesamt und Ordnungsnummer
Erbschaftsteuer

An das
Finanzamt ....................
- Erbschaftsteuerstelle -

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Fehlanzeige
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im Standesamtsbezirk ................................................
sind für die Zeit vom ............. bis ........... einschließlich
Sterbefälle nicht anzugeben.
Der letzte Sterbefall ist beurkundet im Sterberegister unter Nr. ......
Im Ausland eingetretene Sterbefälle von Deutschen und von Ausländern,
die beim Tod einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder
Vermögen im Bezirk des Standesamtes hatten, sind mir nicht
bekanntgeworden.
Bemerkungen ............................................................
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Ort, Datum Unterschrift
Quelle: BMJ
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