EnStatG Energiestatistikgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, bei allen Betreibern von Heizwerken ab einer installierten Nettonennleistung von 1 Megawatt thermisch und bei allen Betreibern von Anlagen zur netzgebundenen Wärmeversorgung einschließlich wärmegeführter Blockheizkraftwerke, soweit deren Anlagen nicht bereits nach § 3 erfasst werden, sowie bei Dritten, die sich dieser Anlagen zur Verteilung bedienen, jährlich für das Vorjahr Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- 1.
- die Menge der erzeugten Wärme sowie bei wärmegeführten Anlagen die Menge der erzeugten Elektrizität, jeweils getrennt nach eingesetzten Energieträgern,
- 2.
- die Menge der bezogenen Wärme, getrennt nach Lieferantengruppen,
- 3.
- die Menge der abgegebenen Wärme, getrennt nach Abnehmergruppen,
- 4.
- die Menge des Bestands an Energieträgern, getrennt nach Energiegehalt,
- 5.
- die Menge der eingesetzten Energieträger zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität, jeweils getrennt nach Arten und Energiegehalt,
- 6.
- die Menge des Eigenverbrauchs von Wärme und Elektrizität,
- 7.
- die installierte thermische Speicherkapazität,
- 8.
- die Menge der Netzverluste,
- 9.
- die Art und die installierte elektrische Nettonennleistung und thermische Nettonennleistung der Anlagen,
- 10.
- bei Wärmenetzen die vorwiegend verwendeten Wärmeträger,
- 11.
- die Anzahl der Wärmenetze sowie deren gesamte Trassenlänge,
- 12.
- den Umfang des Zu- und Rückbaus von Wärmenetzen,
- 13.
- die Menge der eingeführten Wärme und die Menge der ausgeführten Wärme.
Quelle: BMJ
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