Suche

EGovG  
E-Government-Gesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Die Behörden des Bundes sollen offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.
Quelle: BMJ
Import: