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DSG NRW  
Datenschutzgesetz NRW

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Durch dieses Gesetz werden das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen eingeschränkt.
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