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Bundeswahlordnung

Öffentliches RechtVerfassungsrecht

Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 18;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl








Stimmzettelumschlag

für die Briefwahl









In diesen Stimmzettelumschlag

nur denStimmzetteleinlegen,

sodann den Stimmzettelumschlagzukleben.















Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl







Nur den Stimmzettel einlegen

und

den Stimmzettelumschlag zukleben.






Sodann



- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und

- den Wahlschein mit der unterschriebenen

   Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl


in denrotenWahlbriefumschlag einlegen






Quelle: BMJ
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