BwFinSVermG Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans sollen bedeutsame Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexe überjährige militärische Beschaffungen gesichert finanziert werden.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ soll sichergestellt werden, dass die Streitkräfte mit notwendigem Material ausgestattet werden, um ihren Verteidigungsauftrag erfüllen zu können.
Überblick zur Anlage „Sondervermögen Bundeswehr“ | Soll 2022 1 000 € | Soll 2021 1 000 € | Veränderung gegenüber 2021 1 000 € | Ausgabereste 2021 1 000 € | ist 2020 1 000 € |
Einnahmen | |||||
Übrige Einnahmen | 90 000 | ||||
Gesamteinnahmen | 90 000 | ||||
Ausgaben | |||||
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. | 90 000 | ||||
Ausgaben für Investitionen | – | ||||
Besondere Finanzierungsausgaben | – | ||||
Gesamtausgaben | 90 000 | ||||
davon nicht flexibilisiert | 90 000 | ||||
Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan 2022 für künftige Jahre | 81 910 000 | ||||
Erläuterung: | |||||
diekursivgekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt. Vor diesem Hintergrund sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von nur 81,91 Mrd. Euro vorzusehen. |
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2022 1 000 € | Soll 2021 Reste 2021 1 000 € | ist 2020 1 000 € | |
Übrige Einnahmen | |||||
119 99 | Vermischte Einnahmen | – | |||
325 01 -830 | Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt | 90 000 | |||
Ausgaben | |||||
Haushaltsvermerk:
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Wehrtechnische Forschung und Technologie | |||||
551 01 -036 | Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz | 5 000 | |||
Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren | |||||
Erläuterungen: | |||||
Veranschlagt sind die Vorhaben:
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Militärische Beschaffungen | |||||
554 03 -032 | Beschaffung von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung | 45 000 | |||
Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren | |||||
Erläuterungen: | |||||
Veranschlagt sind die Vorhaben:
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daskursivgekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt. | |||||
554 05 -032 | Beschaffung Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung | 10 000 | |||
Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren | |||||
Erläuterungen: | |||||
Veranschlagt sind die Vorhaben:
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554 07 -032 | Beschaffung Dimension Land | 10 000 | |||
Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren | |||||
Erläuterungen: | |||||
Veranschlagt sind die Vorhaben:
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554 12 -032 | Beschaffung Dimension See | 10 000 | |||
Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren | |||||
Erläuterungen: | |||||
Veranschlagt sind die Vorhaben:
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diekursivgekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt. | |||||
554 13 -036 | Beschaffung Dimension Luft | 10 000 | |||
Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren | |||||
Erläuterungen: | |||||
Veranschlagt sind die Vorhaben:
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daskursivgekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt. | |||||
575 01 | Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt | ||||
Quelle: BMJ
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