BWaldG Bundeswaldgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über
- 1.
- die Höhe der Umlagen und Beiträge;
- 2.
- den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
- 3.
- die Entlastung des Vorstands;
- 4.
- die Änderung der Satzung;
- 5.
- den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
- 6.
- die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
- 7.
- die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.
Quelle: BMJ
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