Suche

BUrlG  
Bundesurlaubsgesetz

ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse

Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Quelle: BMJ
Import: