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BSI-KritisV  
BSI-Kritisverordnung

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1913 — 1918
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Teil 1
Grundsätze und Fristen
1.
Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind
1.1
Autorisierungssystem
ein System, mit dem ein angefragter Transaktionsbetrag bei Transaktionen aus Geldautomatensystemen oder aus dem kartengestützten Zahlungsverkehr nach Prüfung der Kartendaten durch das kontoführende Institut oder den Zahlungsdienstleister genehmigt oder abgelehnt wird.
1.2
System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers
ein System, das der Anbindung des Geldautomatenbetreibers an ein Autorisierungssystem des kontoführenden Instituts dient.
1.3
System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber
ein System eines Geldautomatenbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen aus Geldautomatensystemen verarbeitet, um die Transaktion in den Zahlungsverkehr einzubringen.
1.4
System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem
ein System, das den Zahlungsdienstleister an die Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme anbindet.
1.5
Clearing-System
ein System, das im Interbankenverkehr die Transaktionsdaten (Clearing-Daten) an das kontoführende Institut weiterleitet.
1.6
Settlement-System
ein System zur Verrechnung von Beträgen zwischen den partizipierenden Instituten.
1.7
Kontoführungssystem
ein System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zur elektronischen Führung und Verwaltung der Konten.
1.8
Cash Center
Einrichtungen von Wertdienstleistern, in denen Bargeld geprüft, gezählt, sortiert, gelagert oder wieder ausgegeben wird.
1.9
IT-System für das Cash Management
ein System des Wertdienstleisters zur Berichterstattung, zur Bestellung von Bargeld und zum Cash Management des Wertdienstleisters.
1.10
System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers
ein System, das der Anbindung des Terminalbetreibers (zum Beispiel des Netzbetreibers) an ein Autorisierungssystem dient oder Transaktionen zum zuständigen Autorisierungssystem weiterleitet.
1.11
System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber
ein System eines Netzbetreibers oder POS-Terminalbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen von POS-Terminals verarbeitet, um Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.
1.12
System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
ein System, das Transaktionen von einem Acquirer annimmt.
1.13
System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift
ein System, mit dem Überweisungsaufträge oder Aufträge zum Einzug von Lastschriften durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers oder des Zahlungsempfängers als kontoführendes Institut angenommen und verarbeitet werden. Hiervon umfasst sind auch Überweisungsaufträge, die über einen Zahlungsauslösedienstleister im Sinne von Artikel 4 Nummer 18 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 eingereicht werden.
1.14
System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
ein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes.
1.15
System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
ein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient.
1.16
Wertpapier-Settlement-System
ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
1.17
Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers
ein System eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird.
1.18
System eines Zentralverwahrers
ein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
1.19
System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungen
ein System eines Finanzmarktbetreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.
1.20
System für das Erzeugen und Weiterleiten von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten an einen Handelsplatz
ein System, in dem Kundenaufträge zum Handel von Wertpapieren und Derivaten entgegengenommen, aufbereitet und an Handelsplätze weitergeleitet werden.
1.21
System eines Handelsplatzes
System eines Handelsplatzes im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014.
1.22
Sonstiges Depotführungssystem
ein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird und nicht zur unmittelbaren Infrastruktur eines Zentralverwahrers in der Rolle eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers gehört.
1.23
Vertragsverwaltungssystem
ein System zur Speicherung und Verarbeitung von Informationen zum Versicherungsvertragsverhältnis eines Lebensversicherers, einer privaten Krankenversicherung oder einer Kompositversicherung.
1.24
Leistungssystem
ein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich Lebensversicherung und privater Krankenversicherung oder ein integriertes Anwendungssystem zur Erfassung, Prüfung und Berechnung von sozialversicherungsrechtlichen Entgeltersatzleistungen der gesetzliche Unfall- und Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein IT-System der Bundesagentur für Arbeit zur Erfassung, Speicherung, Berechnung und Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
1.25
Schadensystem (Komposit)
ein System zur Bearbeitung von Schäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen.
1.26
Auszahlungssystem
ein System zur Auszahlung der Entschädigung, Versicherungsleistung oder Leistungen der Sozialversicherung oder ein IT-System der Bundesagentur für Arbeit zur Auszahlung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch an den Zahlungsempfänger.
1.27
Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
ein integriertes Anwendungssystem im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
2.
Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur. Nicht mehr als Kritische Infrastruktur gilt eine solche Anlage ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den genannten Schwellenwert unterschreitet.
3.
Abweichend von Nummer 1 gilt eine Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.3, 5.1.7 oder 5.1.11 zuzuordnen ist, ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf die drei Kalenderjahre folgt, deren durchschnittlicher Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur.
4.
Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln.
5.
Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades einer Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.1, 5.1.4 oder 5.1.8 zuzuordnen ist, sind nur ablaufende Verträge mit Auszahlung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen. Ungeachtet der Auszahlungsweise ist jeder Leistungsfall nur einmalig, bei wiederkehrenden Auszahlungen nur bei der erstmaligen Leistungsbearbeitung zu berücksichtigen.
6.
Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als Kritische Infrastruktur. Ein enger betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen
a)
mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind,
b)
einem identischen technischen Zweck dienen und
c)
unter gemeinsamer Leitung stehen.
Teil 2
Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte
7.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.2.1 und 1.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 30 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (Geldautomaten) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

15 000 000 Transaktionen/Jahr = 30 Transaktionen/Jahr x 500 000
8.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.4 genannte Schwellenwert ist unter der Annahme von 187 im Cash-Center bearbeiteten Banknoten zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

93 500 000 Banknoten/Jahr = 187 Banknoten/Jahr x 500 000
9.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4 und 2.2.3 bis 2.2.5 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 36 Transaktionen als Mittelwert mit im Inland ausgegebenen Karten an POS-Terminals und Geldautomaten in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Personpro Jahrund eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

18 000 000 Transaktionen/Jahr = 36 Transaktionen/Jahr x 500 000
10.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 2.1.1 bis 2.2.2 und 2.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 43 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (POS) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

21 500 000 Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500 000
11.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 3 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 200 Transaktionen bei Überweisungen und Lastschriften pro versorgter Person und pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

100 000 000 Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500 000
12.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.1.1, 4.1.2, 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.3.1 und 4.5.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 1,7 Abwicklungstransaktionen im In- und Ausland pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
850 000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500 000
13.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.4.1 und 4.6.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 13,5 Transaktionen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 Personen wie folgt berechnet:
6 750 000 Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500 000
14.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 5.1.1, 5.1.2 und 5.1.4 genannte Schwellenwert für die private Krankenversicherung ist unter Annahme von vier Leistungsfällen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
2 000 000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500 000
Teil 3
Anlagenkategorien und Schwellenwerte


Spalte ASpalte BSpalte CSpalte D
Nr.AnlagenkategorieBemessungskriteriumSchwellenwert
1Bargeldversorgung
1.1Autorisierung einer Abhebung
1.1.1AutorisierungssystemAnzahl der Transaktionen/Jahr15 000 000
1.1.2System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des GeldautomatenbetreibersAnzahl der Transaktionen/Jahr15 000 000
1.2Einbringen in den Zahlungsverkehr
1.2.1System zur Aufbereitung durch den GeldautomatenbetreiberAnzahl der Transaktionen/Jahr15 000 000
1.2.2System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement)Anzahl der Transaktionen/Jahr18 000 000
1.2.3Clearing-SystemAnzahl der Transaktionen/Jahr18 000 000
1.2.4Settlement-SystemAnzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr18 000 000
1.3Belastung Kundenkonto
1.3.1KontoführungssystemAnzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen15 000 000
1.4Bargeldlogistik
1.4.1Cash CenterAnzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr93 500 000
1.4.2IT-System für das Cash ManagementAnzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr93 500 000
2Kartengestützter Zahlungsverkehr
2.1Autorisierung
2.1.1AutorisierungssystemAnzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen21 500 000
2.1.2System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des TerminalbetreibersAnzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen21 500 000
2.2Einbringen in den Zahlungsverkehr
2.2.1System zur Aufbereitung durch den POS-TerminalbetreiberAnzahl der Transaktionen/Jahr21 500 000
2.2.2System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des ZahlungsempfängersAnzahl der Transaktionen/Jahr21 500 000
2.2.3System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement)Anzahl der Transaktionen/Jahr18 000 000
2.2.4Clearing-SystemAnzahl der Transaktionen/Jahr18 000 000
2.2.5Settlement-SystemAnzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr18 000 000
2.3Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers
2.3.1KontoführungssystemAnzahl der in diesem System bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen21 500 000
3Konventioneller Zahlungsverkehr
3.1Annahme einer Überweisung oder Lastschrift
3.1.1System zur Annahme einer Überweisung oder LastschriftAnzahl der Transaktionen/Jahr100 000 000
3.2Einbringen in den Zahlungsverkehr
3.2.1System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement)Anzahl der Transaktionen/Jahr100 000 000
3.2.2Clearing-SystemAnzahl der Transaktionen/Jahr100 000 000
3.2.3Settlement-SystemAnzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr100 000 000
3.3Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten
3.3.1KontoführungssystemAnzahl der Transaktionen/Jahr100 000 000
4Handel, Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
4.1Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
4.1.1System einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und DerivatgeschäftenAnzahl der Transaktionen/Jahr850 000
4.1.2System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und DerivatgeschäftenAnzahl der Transaktionen/Jahr850 000
4.2Verbuchung Wertpapiere
4.2.1Wertpapier-Settlement-SystemAnzahl der Transaktionen/Jahr850 000
4.2.2Depotführungssystem eines FinanzmarktinfrastrukturbetreibersAnzahl der Transaktionen/Jahr850 000
4.2.3System eines ZentralverwahrersAnzahl der Transaktionen/Jahr850 000
4.3Verbuchung Geld
4.3.1System zur Aufbereitung der ZahlungsanweisungAnzahl der Transaktionen/Jahr850 000
4.4Einbringen von Aufträgen in den Handel
4.4.1System für das Erzeugen von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten und Weiterleiten an einen HandelsplatzAnzahl der Transaktionen/Jahr6 750 000
4.5Ausführung des Handels
4.5.1System eines HandelsplatzesAnzahl der Transaktionen/Jahr850 000
4.6Bestandsführung für den Kunden
4.6.1Sonstiges DepotführungssystemAnzahl der Transaktionen/Jahr6 750 000
5Versicherungsdienstleistungen und Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende
5.1Versicherungsdienstleistungen
5.1.1VertragsverwaltungssystemLeistungsfälle Lebensversicherung/Jahr oder500 000
Leistungsfälle private Krankenversicherung/Jahr oder2 000 000
Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr500 000
5.1.2LeistungssystemLeistungsfälle Lebensversicherung/Jahr oder500 000
Leistungsfälle private Krankenversicherung/Jahr oder2 000 000
5.1.3Schadensystem (Komposit)Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr500 000
5.1.4AuszahlungssystemLeistungsfälle Lebensversicherung/Jahr oder500 000
Leistungsfälle private Krankenversicherung/Jahr oder2 000 000
Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr500 000
5.2Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende
5.2.1Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und PflegeversicherungAnzahl der Versicherten500 000
5.2.2LeistungssystemLeistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/Jahr oder500 000
Anzahl der Versicherungskonten des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder500 000
Leistungsfälle zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch500 000
5.2.3AuszahlungssystemLeistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/Jahr oder500 000
Anzahl der Versicherungskonten des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder500 000
Leistungsfälle zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch500 000
Quelle: BMJ
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