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Bundesrechtsanwaltsordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Recht der juristischen Berufe

Wird auf Ersuchen der Rechtsanwaltskammer für das Verwaltungsverfahren ein Vertreter bestellt, soll ein Rechtsanwalt bestellt werden.
Quelle: BMJ
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