BPolG Bundespolizeigesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtOrdnungsrecht
Polizei- & Ordnungsrecht
Die Bundespolizei kann selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen, um
- 1.
- unerlaubte Grenzübertritte oder Gefahren für die Sicherheit an der Grenze oder
- 2.
- Gefahren für die in § 23 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Objekte oder für dort befindliche Personen oder Sachen
Quelle: BMJ
Import: