Primäransprüche
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Sind auf Erfüllung der Leistungspflichten (s.o.) gerichtet
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Entstehen im Kaufrecht mit Vertragsschluss
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z.B. Anspruch auf sachmangelfreie Übergabe der Kaufsache (§ 433 I BGB) auf Käuferseite und die Kaufpreiszahlung und Abnahme der Kaufsache (§ 433 II BGB) auf Verkäuferseite
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Sekundäransprüche
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Nacherfüllung Käufer kann grds. nach Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 I BGB)
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Aufwendungsersatz im Rahmen der Nacherfüllung
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Für Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (h.M., aber str. ob § 439 II BGB aufgrund seiner Formulierung eine Anspruchsgrundlage ist)
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Für Aufwendungen durch Entfernen und Einbau bei Kaufgegenständen, die gemäß Art und Verwendungszweck in eine andere eingebaut wurden (§ 439 III BGB)
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Beim Verbrauchsgüterkauf gem. § 475 IV BGB in beiden o.g. Fällen zusätzlich: Anspruch auf Vorschusszahlung
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Rücktritt
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Aufgrund nicht vertragsgerecht erbrachter Leistung (§§ 437 Nr. 2, 323 I Alt. 2 BGB)
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Aufgrund von Unmöglichkeit (§§ 437 Nr. 2, 326 V BGB)
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Minderung Als Alternative zum Rücktritt kann der Kaufpreis gemindert werden (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB)
- Schadensersatz...
- aufgrund von anfänglicher Unmöglichkeit
(§§ 437 Nr. 3, 311a II 1 Alt. 1 BGB)
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aufgrund von nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB)
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statt der Leistung aufgrund nicht vertragsgerecht erbrachter Leistung (§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I 1 Alt. 2 BGB)
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neben der Leistung aufgrund einer Pflichtverletzung (§§ 437 Nr. 3, 280 I BGB)
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Aufwendungsersatz Als Alternative zum Schadensersatz statt der Leistung kann Aufwendungsersatz verlangt werden bei...
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anfänglicher Unmöglichkeit (§§ 437 Nr. 3, 311a II 1 Alt. 2, 284 BGB)
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vergeblichen Aufwendungen (§§ 437 Nr. 3, 284 BGB)
- Rückgabe der ersetzten Sache
Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen (§ 439 VI 2 BGB)
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Zurverfügungstellung der Kaufsache Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen (§ 439 V BGB)
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Rücktritt Rücktrittsrecht, wenn der Rücktritt des Käufers gem. § 218 BGB unwirksam ist, aber der Käufer die Kaufpreiszahlung verweigert (§ 438 IV 3 BGB)
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Rückgewähr der mangelhaften Sache Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann er die Rückgabe der mangelhaften Sache vom Käufer verlangen (§ 439 VI 1 BGB iVm §§ 346 ff. BGB)
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