BGB Bürgerliches Gesetzbuch
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst, so gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass. Der verstorbene Ehegatte wird nach den allgemeinen Vorschriften beerbt.
Quelle: BMJ
Import: