BGB Bürgerliches Gesetzbuch
ZivilrechtBürgerliches Recht
Sachenrecht
Das Vorkaufsrecht kann auf das Zubehör erstreckt werden, das mit dem Grundstück verkauft wird. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich das Vorkaufsrecht auf dieses Zubehör erstrecken soll.
Quelle: BMJ
Import: