Suche

BefBezG  
Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtOrdnungsrecht

Polizei- & Ordnungsrecht

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
Quelle: BMJ
Import: