BauKaG NRW Baukammerngesetz NRW
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Allgemeines Gewerbe- & Berufsrecht
Die jeweilige Hauptsatzung muss Bestimmungen enthalten über
- 1.den Sitz der jeweiligen Baukammer,
- 2.die Rechte der Kammermitglieder und die Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft in der jeweiligen Baukammer ergeben,
- 3.die Einberufung und die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der jeweiligen Baukammer,
- 4.die Zusammensetzung des Vorstandes der jeweiligen Baukammer sowie die Wahl und die Abwahl seiner Mitglieder,
- 5.die Zusammensetzung der Ausschüsse der jeweiligen Baukammer, falls solche gebildet werden, sowie die Wahl und die Abberufung von deren Mitgliedern,
- 6.die Geschäftsführung und die Verwaltungseinrichtungen der jeweiligen Baukammer und
- 7.die Form und die Art der Bekanntmachungen.
Quelle: Justizportal NRW
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