Übersicht über die Unterschiede zwischen dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Relevanz: Im Rahmen des für eine Baugenehmigung zu durchlaufenden Baugenehmigungsverfahrens sind in aller Regel sowohl die bauplanungsrechtlichen als auch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Meist verweisen die Landesbauordnungen in ihren das Genehmigungsverfahren regelnden Normen auf die bundesrechtlichen Bauplanungsvorschriften (z.B. Verweis in § 63 Nr. 1 BauO Bln auf §§ 29 – 38 BauGB).
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Bauplanungsrecht
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Bauordnungsrecht
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Kernfrage
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Wo darf gebaut werden?
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Wie darf gebaut werden?
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Bezugspunkt
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Flächenbezogen
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Objektbezogen
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Kompetenz
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Bundesrecht:
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Landesrecht:
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Nicht Teil des Bodenrechts und damit nach Art. 70 I GG Kompetenz der Länder
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Vorschriften dienen der Gefahrenabwehr
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Im Kern Sicherheitsrecht
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Früher sog. ‚Baupolizeirecht‘
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Gesetze
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BauGB und (auf Grundlage des § 9a BauGB erlassene) BauNVO
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Landesbauordnungen
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