Gebiet / Definition
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Zulässigkeit
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§ 30 BauGB
Geltungs-bereich eines Bebauungs-plans
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unbeplanter
Innenbereich
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Qualifizierter Bebauungs-plan
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Gebiet eines Bebauungsplans, der gem. § 30 I BauGB allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften die folgenden Festsetzungen enthält:
- Art der baul. Nutzung,
- Maß der baul. Nutzung,
- überbaubare Grundstücksflächen,
- örtliche Verkehrsflächen.
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Gem. § 30 I BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
- und jeweils die Erschließung gesichert ist.
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Einfacher Bebauungs-plan
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Gebiet eines Bebauungsplans, der auch nur eine der für einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 I BauGB erforderlichen Angeben nicht enthält (§ 30 III BauGB).
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Gem. § 30 I, III BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
- den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht,
- im Übrigen die Voraussetzungen des § 34 (s.u.) - bzw. selten (da die Gemeinden i.d.R. keinen Bebauungsplan für den Außenbereich erlassen) des § 35 BauGB (s.u.) - gegeben sind
- und die Erschließung gesichert ist.
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Vorhaben-bezogener Bebauungs-plan
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I.d.R. vom Bauträger erarbeiteter und der Gemeinde vorgeschlagener Bebauungsplan für ein spezifisches Bauvorhaben auf seinem Grundstück, s. § 12 BauGB.
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Gem. § 30 II BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
- den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht
- und die Erschließung gesichert ist.
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§ 34 BauGB
Unbeplanter Innenbereich
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Innenbereich = Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 I BauGB).
Darüber hinaus fordert die Rspr., dass die Bebauung...
- von gewissem Gewicht ist (ab ca. 6 Gebäuden),
- den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, es sich also nicht um eine Splittersiedlung (vgl. § 35 III Nr. 7 BauGB) handelt - wobei einzelne Baulücken jedoch unschädlich sind - und
- Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.
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Gem. § 34 I BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
- sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt,
- nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt
- und die Erschließung gesichert ist.
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§ 35 BauGB
Außenb-ereich
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Außenbereich = Gesamter Bereich, der nicht in den räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans fällt und nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 I BauGB liegt (negative Definition).
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Unterteilung:
Privilegierte Vorhaben (§ 35 I BauGB):
- Vorliegen eines privilegierten Vorhabens (§ 35 I Nr. 1 - 8 BauGB)
- Kein Entgegenstehen öffentlicher Belange (Regelfall, § 35 I, III BauGB)
- Ausreichende Erschließung
Sonstige nicht-privilegiertes Vorhaben (§ 35 II BauGB):
- Vorliegen eines sonstigen nicht-privilegierten Vorhabens
- Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange
(§ 35 II, III BauGB)
- Gesicherte Erschließung
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