AnzV Anzeigenverordnung
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
PVGSI
ECB-CONFIDENTIAL
ECB-CONFIDENTIAL
Personelle Veränderungen
bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)
bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | wird durch die BBk ausgefüllt | ||||||||||
Identnummer Geschäftsleiter(in) | ||||||||||||
Identnummer des Instituts | ||||||||||||
1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
2. Angaben zur Person
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung | BAK-Nr. (sechsstellig) |
2. Angaben zur Person
Nachname, sämtliche Vornamen |
3. Angaben zur Tätigkeit
Gesellschaftsrechtliche Funktion |
4. Absicht der Bestellung
Beschluss des | vom: | |||
– | Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) | |||||
– | Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) | |||||
– | Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG) | |||||
mit Wirkung vom | ||||||
– | Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) | |||||
– | Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) | |||||
neuer Zeitpunkt: | ||||||
– | Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) | |||||
– | Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) | |||||
Zeitpunkt der Aufgabe: | Grund der Aufgabe: | |||||
5. Vollzug der Bestellung
– | Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) | |||||
– | Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) | |||||
– | Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG) | |||||
mit Wirkung vom | ||||||
6. Ausscheiden
– | Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG) | |||||
– | Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG) | |||||
– | Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG) | |||||
mit Wirkung vom | ||||||
Grund des Ausscheidens: | ||||||
7. Anlagen
Anlage 1Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen – | |||
Anlage 2Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen – | |||
Lebenslauf | |||
Auszug aus dem Gewerbezentralregister | |||
Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt) | |||
Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens | |||
Sonstiges: | |||
Sachbearbeiter(in) | Telefon-Nr. | |||
Ort/Datum | Firma/Unterschrift | |||
Quelle: BMJ
Import: