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Anzeigenverordnung

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 - 2816;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


PB


Passivische Beteiligungsanzeige
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer des Instituts
PrüfungsverbandInstitut
 Einzelanzeige Sammelanzeige
Dies ist Teilanzeige Nr.    von insgesamt    Teilanzeigen
mit Wirkung vom:       


1.  Art der Anzeige
 Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 1a Nr. 3 Alt. 1 KWG) Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG)
 Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Institut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 Alt. 2 KWG)


2.  Anlass der Anzeige(Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)
 Erwerb Veränderung Aufgabe


3.  Anteilseigner
 CRR-Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
 Wertpapierinstitut
(§ 2 Abs. 1 WpIG)
 E-Geld-Institut
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
 Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
 Kapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
 Finanzinstitut
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR)
 Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
 Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
 Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
 gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
 Versicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 VAG)
 Versicherungsunternehmen
eines Drittstaats
(§ 7 Nr. 34 VAG)
 Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
 Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Unternehmen sonstiger Anteilseigner
Name/Firma und Rechtsform des Anteilseigners (lt. Registereintragung)/Geburtsdatum bei natürlichen PersonenIdentnummer (falls bekannt)
PLZSitzStaat
Register-Nr./AmtsgerichtRechtsträgerkennungWirtschaftszweigServicenummer


4.  Nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen(§ 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG)
Firma und Rechtsform des nachgeordneten ausl. Unternehmens (lt. Registereintragung)Identnummer (falls bekannt)
PLZSitzStaat
RechtsträgerkennungWirtschaftszweigServicenummer


5.  Angaben zu den Beteiligungsquoten
wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des
Anteilseigners/Beteiligungs-
unternehmens
Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZund Staat;
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; bei natürlichen Personen
zusätzlich Angabe des Geburtsdatums;
Identnummer (falls bekannt); Servicenummer
KapitalanteilKapital
des Instituts/
Unternehmens
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
anteil
in
Prozent
Verhältnis zum
Institut
in
Prozent
Tsd. Euro
Der Anteilseigner hält an dem Institut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von       Prozent.
Seite 1
6.
Weitere Angaben
Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen
Die Beteiligung an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten


 ja
Falls „ja“ angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.

Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden
 Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:
Besondere Bemerkungen
Sachbearbeiter/inTelefon-Nr.E-Mail
Ort/DatumFirma/Unterschrift
Seite 2
Fußnoten:
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Quelle: BMJ
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