AnzV Anzeigenverordnung
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
PB
Passivische Beteiligungsanzeige
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | wird durch die BBk ausgefüllt | ||||||||||
Identnummer des Instituts | ||||||||||||
Prüfungsverband | Institut |
Dies ist Teilanzeige Nr. von insgesamt Teilanzeigen | mit Wirkung vom: |
1. Art der Anzeige
2. Anlass der Anzeige(Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)
3. Anteilseigner
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) | (§ 2 Abs. 1 WpIG) | (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG) |
(§ 1 Abs. 1 KWG) | (§ 1 Abs. 1a KWG) | (§ 17 KAGB) |
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR | (§ 1 Abs. 3 KWG) | (Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR) |
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR) | (Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR) | (§ 7 Nr. 33 VAG) |
eines Drittstaats (§ 7 Nr. 34 VAG) | (§ 7 Nr. 31 VAG) | (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG) |
Name/Firma und Rechtsform des Anteilseigners (lt. Registereintragung)/Geburtsdatum bei natürlichen Personen | Identnummer (falls bekannt) | |||||
PLZ | Sitz | Staat | ||||
Register-Nr./Amtsgericht | Rechtsträgerkennung | Wirtschaftszweig | Servicenummer |
4. Nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen(§ 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG)
Firma und Rechtsform des nachgeordneten ausl. Unternehmens (lt. Registereintragung) | Identnummer (falls bekannt) | |||||
PLZ | Sitz | Staat | ||||
Rechtsträgerkennung | Wirtschaftszweig | Servicenummer |
5. Angaben zu den Beteiligungsquoten ,
wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Anteilseigners/Beteiligungs- unternehmens | Firma (lt. Registereintragung) mit PLZ Register-Nr./Amtsgericht zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer | Kapitalanteil | Kapital des Instituts/ Unternehmens Tsd. Euro | Stimm- rechts- anteil in Prozent | Verhältnis zum Institut | ||||||||
in Prozent | Tsd. Euro | ||||||||||||
Der Anteilseigner hält an dem Institut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von Prozent.
Seite 1
- 6.
- Weitere AngabenNur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender BeteiligungenDie Beteiligung an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten
□ jaFalls „ja“ angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden□ Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:
Besondere Bemerkungen | |
Sachbearbeiter/in | Telefon-Nr. | |||||
Ort/Datum | Firma/Unterschrift |
Seite 2
Fußnoten:
Diese Seite ist nicht mit einzureichen.
Quelle: BMJ
Import: