Ärzte-ZV Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Spezialisierungen
Medizinrecht
Der Arzt wird im Arztregister gestrichen, wenn
- a)
- er es beantragt,
- b)
- er gestorben ist,
- c)
- die Voraussetzungen für seine Eintragung nach § 3 Abs. 2 Buchstabe a nicht oder nicht mehr gegeben sind,
- d)
- die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Buchstabe b auf Grund falscher Angaben des Arztes irrtümlich als gegeben angenommen worden sind.
Quelle: BMJ
Import: