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Arbeitnehmer-Entsendegesetz

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Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 8, soweit sie sich auf die Gewährung von Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4 beziehen, sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.
Quelle: BMJ
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