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42. BImSchV  
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2389)

Teil 1
Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 1
1.
Anlagen-ID
2.
Angaben zum Standort der Anlage
(Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)
3.
Angaben zum Betreiber der Anlage
(Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner)
4.
Datum der Probenahme für die Laboruntersuchung bei der die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde
5.
Ergebnis der Laboruntersuchung, bei der die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde
6.
Angabe des mit der Untersuchung beauftragten akkreditierten Prüflabors
(Name, Adresse, Ansprechpartner)
Teil 2
Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 2
1.
Anlagen-ID
2.
Angaben zum Standort der Anlage
(Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)
3.
Angaben zum Betreiber der Anlage
(Name, Adresse, Ansprechpartner)
4.
Angaben zur Art der Anlage
a)
Verdunstungskühlanlage
b)
Nassabscheider
c)
Kühlturm
5.
Angaben zum Betriebszustand der Anlage, bei dem die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde
6.
Ergebnis der Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1
7.
Ergebnis der zusätzlichen Laboruntersuchung nach § 9 Absatz 1 Nummer 3
8.
Auflistung der Ursachen für die Überschreitung des Maßnahmenwertes
9.
Auflistung der Maßnahmen, die nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 ergriffen wurden oder ergriffen werden
10.
Angabe des/der mit der Untersuchung beauftragten akkreditierten Prüflabors/Prüflabore
(Name, Adresse, Ansprechpartner)
Quelle: BMJ
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