42. BImSchV Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Teil 1
Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 1
- 1.
- Anlagen-ID
- 2.
- Angaben zum Standort der Anlage
(Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts) - 3.
- Angaben zum Betreiber der Anlage
(Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner) - 4.
- Datum der Probenahme für die Laboruntersuchung bei der die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde
- 5.
- Ergebnis der Laboruntersuchung, bei der die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde
- 6.
- Angabe des mit der Untersuchung beauftragten akkreditierten Prüflabors
(Name, Adresse, Ansprechpartner)
Teil 2
Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 2
- 1.
- Anlagen-ID
- 2.
- Angaben zum Standort der Anlage
(Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts) - 3.
- Angaben zum Betreiber der Anlage
(Name, Adresse, Ansprechpartner) - 4.
- Angaben zur Art der Anlage
- a)
- Verdunstungskühlanlage
- b)
- Nassabscheider
- c)
- Kühlturm
- 5.
- Angaben zum Betriebszustand der Anlage, bei dem die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde
- 6.
- Ergebnis der Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1
- 7.
- Ergebnis der zusätzlichen Laboruntersuchung nach § 9 Absatz 1 Nummer 3
- 8.
- Auflistung der Ursachen für die Überschreitung des Maßnahmenwertes
- 9.
- Auflistung der Maßnahmen, die nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 ergriffen wurden oder ergriffen werden
- 10.
- Angabe des/der mit der Untersuchung beauftragten akkreditierten Prüflabors/Prüflabore
(Name, Adresse, Ansprechpartner)
Quelle: BMJ
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