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39. BImSchV  
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

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Energie- & Umweltrecht

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol
5 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Quelle: BMJ
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