38. BImSchV Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
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Energie- & Umweltrecht
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
Vorherrschende Umwandlungstechnologie | Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz |
Verbrennungsmotor | 1 |
Batteriegestützter Elektroantrieb | 0,4 |
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb | 0,4 |
Quelle: BMJ
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