37. BImSchV Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
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Energie- & Umweltrecht
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
Vorherrschende Umwandlungstechnologie | Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz |
Verbrennungsmotor | 1 |
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb | 0,4 |
Quelle: BMJ
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