43. BImSchVVerordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe

Begriffsbestimmungen

Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

Indikative Emissionsmengen

Nationales Luftreinhalteprogramm

Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Beteiligung der Öffentlichkeit

Nationales Emissionsinventar

Nationale Emissionsprognose

Informativer Inventarbericht

Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

Mitteilung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO, NO und Feinstaub PM ab dem Jahr 2030

Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

(zu § 7 Absatz 1 und 2, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und § 17)Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

(zu § 7 Absatz 3 und § 8 Absatz 1)Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose