35. BImSchVVerordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Anwendungsbereich

Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

Kennzeichnung

Ausgabe der Plaketten

Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge

Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Plakettenmuster (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1)

Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen (zu § 2 Abs. 2)

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 (zu § 2 Abs. 3)