Allgemeine Vorschriften
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 5 Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Montagebetriebs§ 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers§ 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers§ 9 Bevollmächtigter des Montagebetriebs, Bevollmächtigter des Herstellers§ 10 Allgemeine Pflichten des Einführers§ 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers§ 12 Pflichten des Händlers§ 13 Einführer oder Händler als Hersteller§ 14 Angabe der Wirtschaftsakteure
Konformitätsbewertungsverfahren
Notfallverfahren
§ 16a Anwendung der Notfallverfahren§ 16b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge§ 16c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren,bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist§ 16d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen§ 16e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden