Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 1: Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
§ 1 Begriffsbestimmungen§ 1a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen§ 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung§ 3 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte§ 4 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen§ 4a Elektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung§ 4b Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554§ 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden§ 6 VerschwiegenheitspflichtUnterabschnitt 2: Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
§ 7 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte§ 8 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-GeschäfteUnterabschnitt 3: Sofortige Vollziehbarkeit
§ 9 Sofortige VollziehbarkeitErlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen
Unterabschnitt 1: Erlaubnis
§ 10 Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung§ 11 Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung§ 12 Versagung der Erlaubnis§ 13 Erlöschen und Aufhebung der ErlaubnisUnterabschnitt 2: Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 14 Inhaber bedeutender Beteiligungen; VerordnungsermächtigungEigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
Sicherungsanforderungen
Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
§ 19 Auskünfte und Prüfungen§ 20 Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte§ 21 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag§ 22 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten§ 23 Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen§ 24 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung§ 25 Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung§ 26 Auslagerung§ 27 Organisationspflichten§ 28 Anzeigen; Verordnungsermächtigung§ 29 Monatsausweise; Verordnungsermächtigung§ 30 Aufbewahrung von Unterlagen
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
§ 38 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute§ 39 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums§ 40 Berichtspflicht§ 41 Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung§ 42 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
Unterabschnitt 1: Kartengebundene Zahlungsinstrumente
§ 45 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters§ 46 Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters§ 47 Ausnahme für E-Geld-InstrumenteUnterabschnitt 2: Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
§ 48 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten§ 49 Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters§ 50 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten§ 51 Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters§ 52 Zugang zu ZahlungskontenUnterabschnitt 3: Risiken und Meldung von Vorfällen
§ 53 Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken§ 54 Meldung schwerwiegender Betriebs- oder SicherheitsvorfälleUnterabschnitt 4: Starke Kundenauthentifizierung
§ 55 Starke KundenauthentifizierungUnterabschnitt 5: Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
§ 56 Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten§ 57 Zugang zu Zahlungssystemen§ 57a Voraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung§ 58 Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 5a: Technische Infrastrukturleistungen
§ 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-GeschäftsDatenschutz
Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
Übergangsvorschriften
§ 66 Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen§ 67 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen§ 68 Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung§ 69 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz