Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 1: Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich§ 3 Örtliche Zuständigkeit§ 3a Elektronische Kommunikation§ 3b Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseAbschnitt 2: Amtshilfe
§ 4 Amtshilfepflicht§ 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe§ 6 Auswahl der Behörde§ 7 Durchführung der Amtshilfe§ 8 Kosten der AmtshilfeAbschnitt 3: Europäische Verwaltungszusammenarbeit2
§ 8a Grundsätze der Hilfeleistung§ 8b Form und Behandlung der Ersuchen§ 8c Kosten der Hilfeleistung§ 8d Mitteilungen von Amts wegen§ 8e AnwendbarkeitAllgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
Abschnitt 1: Verfahrensgrundsätze
§ 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens§ 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens§ 11 Beteiligungsfähigkeit§ 12 Handlungsfähigkeit§ 13 Beteiligte§ 14 Bevollmächtigte und Beistände§ 15 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten§ 16 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen§ 17 Vertreter bei gleichförmigen Eingaben§ 18 Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse§ 19 Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse§ 20 Ausgeschlossene Personen§ 21 Besorgnis der Befangenheit§ 22 Beginn des Verfahrens§ 23 Amtssprache§ 24 Untersuchungsgrundsatz§ 25 Beratung, Auskunft§ 25a Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung§ 26 Beweismittel§ 27 Versicherung an Eides statt§ 27a Bekanntmachung im Internet§ 27b Zugänglichmachung auszulegender Dokumente§ 27c Erörterung mit Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit§ 28 Anhörung Beteiligter§ 29 Akteneinsicht durch Beteiligte§ 30 (weggefallen)§ 31 Fristen und Termine§ 32 Wiedereinsetzung in den vorigen StandAbschnitt 3: Amtliche Beglaubigung
§ 33 Beglaubigung von Dokumenten§ 34 Beglaubigung von UnterschriftenVerwaltungsakt
Abschnitt 1: Zustandekommen des Verwaltungsaktes
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes§ 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes, Rechtsbehelfsbelehrung§ 38 Zusicherung§ 39 Begründung des Verwaltungsaktes§ 40 Ermessen§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes§ 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt§ 42a GenehmigungsfiktionAbschnitt 2: Bestandskraft des Verwaltungsaktes
§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes§ 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern§ 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern§ 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes§ 49a Erstattung, Verzinsung§ 50 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren§ 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens§ 52 Rückgabe von Urkunden und SachenAbschnitt 3: Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
§ 53 Hemmung der Verjährung durch VerwaltungsaktÖffentlich-rechtlicher Vertrag
§ 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§ 55 Vergleichsvertrag§ 56 Austauschvertrag§ 57 Schriftform§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§ 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen§ 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung§ 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften