Allgemeine Vorschriften
Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen
Sammlung, Rücknahme und Verwertung
Systeme
Zentrale Stelle
§ 24 Errichtung und Rechtsform; Stiftungssatzung§ 25 Finanzierung§ 26 Aufgaben§ 27 Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern§ 28 Organisation§ 29 Aufsicht und Finanzkontrolle§ 30 Teilweiser Ausschluss des Widerspruchsverfahrens und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage; Widerspruchsbehörde
Getränkeverpackungen
Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen
Schlussbestimmungen
§ 35 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung§ 36 Bußgeldvorschriften§ 37 Einziehung§ 38 ÜbergangsvorschriftenAnlage 1 (zu § 3 Absatz 1)Verpackungskriterien und -beispieleAnlage 2 (zu § 3 Absatz 7)Schadstoffhaltige Füllgüter im Sinne von § 3 Absatz 7Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Kunststoffkästen und -paletten giltAnlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4)Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Glasverpackungen giltAnlage 5 (zu § 6)Kennzeichnung von Verpackungen