UStGUmsatzsteuergesetz

Besteuerung

§ 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung§ 17 Änderung der Bemessungsgrundlage§ 18 Besteuerungsverfahren§ 18a Zusammenfassende Meldung§ 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren§ 18c Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge§ 18d Vorlage von Urkunden§ 18e Bestätigungsverfahren§ 18f Sicherheitsleistung§ 18g Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat§ 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat§ 18i Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen§ 18j Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen§ 18k Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer§ 19a Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat§ 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten§ 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer§ 21a Sonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro§ 22 Aufzeichnungspflichten§ 22a Fiskalvertretung§ 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung§ 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt§ 22e Untersagung der Fiskalvertretung§ 22f Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle§ 22g Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister, Verordnungsermächtigung