Allgemeine Vorschriften
Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
§ 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende§ 9a Entnahmekrankenhäuser§ 9b Transplantationsbeauftragte§ 9c (weggefallen)§ 10 Transplantationszentren§ 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport§ 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle§ 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle§ 12a Angehörigenbetreuung
Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
§ 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen§ 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen
Versorgung§ 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben§ 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben§ 14 Datenschutz§ 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
Transplantationsregister
§ 15a Zweck des Transplantationsregisters§ 15b Transplantationsregisterstelle§ 15c Vertrauensstelle§ 15d Fachbeirat§ 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle§ 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle§ 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch§ 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen§ 15i Verordnungsermächtigungen