Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung§ 2 Grundsätze der Raumordnung§ 3 Begriffsbestimmungen§ 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung§ 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne§ 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen§ 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen§ 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen§ 11 Planerhaltung§ 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
Raumordnung in den Ländern
Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes§ 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes§ 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes§ 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung§ 23 Beirat für Raumentwicklung
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern§ 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten§ 26 (weggefallen)§ 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern§ 28 Sonderregelung für die Windenergie an LandAnlage 1 (zu § 8 Abs. 1)Anlage 2 (zu § 8 Abs. 2)Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3) Regeln für Minderungsmaßnahmen