Allgemeine Vorschriften
Zugang, Kapazitätsvergabe und Kapazitätsmanagement
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen zur Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 3 Registrierung§ 4 BuchungsjahrAbschnitt 2: Langfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 5 Buchungsauflagen für langfristig Buchende§ 6 Verfahren der erstmaligen langfristigen Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen§ 7 Langfristige Vergabe der nach der erstmaligen langfristigen Vergabe noch freien Kapazitäten von LNG-AnlagenAbschnitt 3: Reservierungsquote und kurzfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 8 Reservierungsquote§ 9 Verfahren für die kurzfristige Vergabe von zurückgehaltenen Kapazitäten von LNG-AnlagenAbschnitt 4: Sekundärvermarktung von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 10 Recht des Nutzers zum Handel auf dem Sekundärmarkt§ 11 Verfahren der SekundärvermarktungAbschnitt 5: Verfahren zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 12 Pflicht zur Anwendung eines Verfahrens zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen§ 13 Vorgaben für das Verfahren zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-AnlagenErmittlung von Entgelten und Kosten
§ 14 Grundsätze zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu LNG-Anlagen§ 15 Grundsätze der Kostenermittlung§ 16 Aufwandsgleiche Kostenpositionen§ 17 Kalkulatorische Abschreibungen§ 18 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung§ 19 Kalkulatorische Steuern§ 20 Kostenmindernde Erlöse und Erträge§ 21 Plan-Ist-Kosten-Abgleich