KRITISDachGKRITIS-Dachgesetz

Nationale KRITIS-Resilienzstrategie

Begriffsbestimmungen

Zentrale Anlaufstelle; zuständige Behörde; behördliche Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung

Geltungsbereich; Sektoren; Verordnungsermächtigung

Erheblichkeit einer Anlage für die Erbringung kritischer Dienstleistungen; Feststellungsbefugnis; Verordnungsermächtigungen

Sonstige Resilienzregelungen und Resilienzmaßnahmen

Einrichtungen der Bundesverwaltung; Geltung der Vorschriften für Betreiber kritischer Anlagen und allgemeine Feststellungen

Registrierung kritischer Anlagen; Geltungszeitpunkt

Kritische Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa

Beratungsmission bei Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa

Nationale Risikoanalysen und Risikobewertungen; Verordnungsermächtigung

Risikoanalyse und Risikobewertung des Betreibers kritischer Anlagen; Verordnungsermächtigung

Resilienzpflichten der Betreiber kritischer Anlagen; Resilienzplan

Sektorenübergreifende und sektorspezifische Mindestanforderungen; branchenspezifische Resilienzstandards; Verordnungsermächtigungen

Vorrang von Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission zu Resilienzpflichten

Nachweise und behördliche Anordnungen zu Resilienzpflichten

Gleichwertigkeit von Nachweisen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung

Meldewesen für Vorfälle; Verordnungsermächtigung

Unterstützung der Betreiber kritischer Anlagen; freiwillige Beratungsmission

Umsetzungs- und Überwachungspflicht für Geschäftsleitungen

Berichtspflichten

Ausnahmebescheid

Verarbeitung personenbezogener Daten

Bußgeldvorschriften

(weggefallen)