Allgemeine Vorschriften
Gemeinsame Vorschriften
Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
Entschädigung von Zeugen und Dritten
Schlussvorschriften
§ 24 Übergangsvorschrift§ 25 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer RegelungenAnlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1 Satz 1)Anlage 3 (zu § 23 Absatz 1)