GModGGebäudemodernisierungsgesetz

Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1: Gebäudeautomation

§ 56 Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung

Abschnitt 2: Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1: Veränderungsverbot
§ 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
Unterabschnitt 2: Betreiberpflichten
§ 58 Betriebsbereitschaft§ 59 Sachgerechte Bedienung§ 60 Wartung und Instandhaltung§ 60a Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen§ 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen§ 60c Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Abschnitt 3: Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1: Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
§ 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe§ 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist§ 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
Unterabschnitt 2: Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
§ 65 Begrenzung der elektrischen Leistung§ 66 Regelung der Be- und Entfeuchtung§ 67 Regelung der Volumenströme§ 68 Wärmerückgewinnung
Unterabschnitt 3: Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
§ 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen§ 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen§ 71 (weggefallen)§ 72 (weggefallen)§ 73 (weggefallen)

Abschnitt 4: Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74 Betreiberpflicht§ 75 Durchführung und Umfang der Inspektion§ 76 Zeitpunkt der Inspektion§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals§ 78 Inspektionsbericht; Registriernummern

Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

Übergangsvorschriften

§ 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien§ 111 Allgemeine Übergangsvorschriften§ 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise§ 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen§ 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik§ 115 (weggefallen)Anlage 1 (zu § 15 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)Anlage 2 (zu § 18 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)Anlage 3 (zu § 19)Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1)PrimärenergiefaktorenAnlage 5 (zu § 31 Absatz 1)Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes WohngebäudeAnlage 6 (zu § 32 Absatz 3)Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes NichtwohngebäudeAnlage 7 (zu § 36)Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden GebäudenAnlage 8 (zu den §§ 69 und 70)Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und ArmaturenAnlage 9 (zu § 85 Absatz 6)Umrechnung in TreibhausgasemissionenAnlage 10 (zu § 86)Energieeffizienzklassen von WohngebäudenAnlage 11 (zu § 88 Absatz 2 Nummer 2)Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen