GGVGebäudegrundbuchverfügung

Anwendungsbereich

Grundsatz für vorhandene Grundbuchblätter

Gestaltung und Führung neu anzulegender Gebäudegrundbuchblätter

Nachweis des Gebäudeeigentums oder des Rechts zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB

Eintragung des dinglichen Nutzungsrechts

Eintragung des Gebäudeeigentums gemäß Artikel 233 §§ 2b und 8 EGBGB

Vermerk zur Sicherung der Ansprüche aus der Sachenrechtsbereinigung aus dem Recht zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB

Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz für mehrere Berechtigte

Nutzungsrecht oder Gebäudeeigentum auf bestimmten Grundstücksteilen

Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz auf nicht bestimmten Grundstücken oder Grundstücksteilen

Aufhebung des Gebäudeeigentums

Bekanntmachungen

Begriffsbestimmungen, Teilung von Grundstück und von Gebäudeeigentum

Überleitungsvorschrift