EUVKonsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union

BESTIMMUNGEN ÜBER EINE VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION UND BESONDERE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION

Art. 21 [Grundsätze und Ziele europäischer Außenpolitik]Art. 22 [Strategische Interessen und Ziele]

KAPITEL 2: BESONDERE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME AUßEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

ABSCHNITT 1: GEMEINSAME BESTIMMUNGEN.
Art. 23 [Ausrichtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)]Art. 24 [Zuständigkeit; Verfahren; Pflichten der Mitgliedstaaten]Art. 25 [Handlungsformen]Art. 26 [Ziele und allgemeine Leitlinien; Beschlüsse]Art. 27 [Hoher Vertreter; Europäischer Auswärtiger Dienst]Art. 28 [Operatives Vorgehen der Union]Art. 29 [Standpunkte der Union]Art. 30 [Initiativ- und Vorschlagsrecht; Eilentscheidungen des Rates]Art. 31 [Verfahren der Beschlussfassung]Art. 32 [Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rat im Bereich der GASP]Art. 33 [Sonderbeauftragter]Art. 34 [Koordiniertes Auftreten auf internationaler Ebene; Unterrichtungspflicht der Sicherheitsratsmitglieder]Art. 35 [Abstimmung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen; diplomatischer Schutz]Art. 36 [Beteiligung des Europäischen Parlaments im Bereich der GASP]Art. 37 [Internationale Übereinkünfte]Art. 38 [Politisches und sicherheitspolitisches Komitee]Art. 39 [Datenschutz]Art. 40 [Kompetenzverteilung im Bereich der GASP]Art. 41 [Finanzierung der GASP]
ABSCHNITT 2: BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Art. 42 [Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP); Europäische Verteidigungsagentur; Beistandsklausel]Art. 43 [Missionen der GSVP]Art. 44 [Gegenstand der Missionen der GSVP]Art. 45 [Europäische Verteidigungsagentur]Art. 46 [Ständige Strukturierte Zusammenarbeit]