Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
§ 1 Feststellungsantrag§ 2 Entscheidung über den Antrag§ 3 Zweck der Eignungsprüfung§ 4 Zuständige Stelle für die Eignungsprüfung§ 5 Prüfungsfächer§ 6 Prüfungsleistungen§ 7 Prüfungsentscheidung§ 8 Wiederholung der Eignungsprüfung§ 9 Prüfungsgebühr§ 10 Verordnungsermächtigung§ 11 Bescheinigungen des Heimat- oder Herkunftsstaates§ 12 Partieller Zugang zum Beruf des Patentanwalts
Vorübergehende Dienstleistung
Berufsausübung als niedergelassener europäischer Patentanwalt
Allgemeine Vorschriften
§ 22 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes§ 23 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten§ 24 Europäische Verwaltungszusammenarbeit und Bescheinigungen§ 25 Mitteilungspflichten gegenüber anderen Mitgliedstaaten§ 26 Gleichgestellte Staaten§ 27 Statistik§ 28 Gebühren und Auslagen§ 29 Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches§ 30 Übergangsvorschrift zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union