BwFinSVermGBundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz

Errichtung eines Sondervermögens und Finanzierung der Bundeswehr

Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit

Zweck des Sondervermögens

Stellung im Rechtsverkehr

Kreditermächtigung

Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung

Jahresrechnung

Verwaltungskosten

Auflösung, Tilgungsplan

(zu § 5 Absatz 1)Wirtschaftsplan 2022 des „Sondervermögens Bundeswehr“