Allgemeines
Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
§ 5 [Verbot von Versammlungen in geschlossenen Räumen]§ 6 [Ausschluss von Personen]§ 7 [Versammlungsleiter]§ 8 [Aufgaben des Versammlungsleiters]§ 9 [Ehrenamtliche Ordner]§ 10 [Anweisungsbefolgungspflicht der Versammlungsteilnehmer]§ 11 [Ausschluss von Störern]§ 12 [Teilnahme der Polizei]§ 12a [Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei]§ 13 [Auflösung der Versammlung durch die Polizei]
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge
§ 14 [Anmeldepflicht für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel]§ 15 [Verbot von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel; Auflagen; Auflösung]§ 16 [Versammlungsverbot in befriedeten Bannkreisen]§ 17 [Ausnahmen für religiöse Feiern etc. sowie Volksfeste]§ 17a [Schutzwaffenverbot; Vermummungsverbot]§ 18 [Anwendbare Vorschriften für Versammlungen unter freiem Himmel]§ 19 [Besondere Vorschriften für Aufzüge]§ 19a [Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei]§ 20 [Einschränkungen des Grundrechts der Versammlungsfreiheit]
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 [Gewaltanwendung oder sonstige grobe Störung von Versammlungen und Aufzügen]§ 22 [Gewaltanwendung oder Bedrohung von Versammlungsleitern oder Ordnern]§ 23 [Öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an verbotenen Versammlungen oder Aufzügen]§ 24 [Verwendung bewaffneter Ordner]§ 25 [Abweichende Durchführung; Nichtbeachtung behördlicher Auflagen]§ 26 [Durchführung oder Fortsetzung verbotener oder nichtangemeldeter Versammlungen oder Aufzüge]§ 27 [Verstoß gegen das Verbot von Waffen, Schutzwaffen, Vermummung sowie der Zusammenrottung]§ 28 [Verstoß gegen das Uniformverbot]§ 29 [Ordnungswidrigkeiten]§ 29a [Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen das Versammlungsverbot in befriedeten Bannkreisen]§ 30 [Einziehung von Gegenständen]