BNatSchGBundesnaturschutzgesetz

Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften

§ 37 Aufgaben des Artenschutzes§ 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2: Allgemeiner Artenschutz

§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten§ 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten§ 40c Genehmigungen§ 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten§ 40e Managementmaßnahmen§ 40f Beteiligung der Öffentlichkeit§ 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen§ 42 Zoos§ 43 Tiergehege

Abschnitt 3: Besonderer Artenschutz

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten§ 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 45a Umgang mit dem Wolf§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land§ 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land§ 45d Nationale Artenhilfsprogramme§ 46 Nachweispflicht§ 47 Einziehung und Beschlagnahme

Abschnitt 4: Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

§ 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels§ 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten§ 49 Mitwirkung der Zollbehörden§ 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten§ 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden§ 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union

Abschnitt 5: Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

§ 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht§ 53 (weggefallen)

Abschnitt 6: Ermächtigungen

§ 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften§ 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen